„Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten.“
Heißt für SieAuf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück muss eine Spur von 1,5 Metern frei sein.
„In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind Werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“
Heißt für SieSchnee vom Tag muss weg, sobald es aufhört zu schneien. Schnee aus der Nacht muss werktags um 7 Uhr weg sein, sonn- und feiertags um 9 Uhr.
„Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.“
Heißt für SieAuch ohne Gehweg gilt die Pflicht, dann für einen Streifen am Rand Ihres Grundstücks.
„Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten […]“
Heißt für SieGestreut wird mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Granulat. Salz nur in Ausnahmen wie Eisregen oder an Treppen und steilen Stellen, und dann sparsam.Wir streuen in Neuwied mit Sand oder Splitt.
